Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung über die Einführung des Gesetzes zur Ordnung der Krankenpflege im Lande Österreich


Datum:02.12.1938
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1938, S. 1708
Gesetz im Original

Die Verordnung führt die reichsdeutsche Gesetzgebung zur Ordnung der Krankenpflege in Österreich ein. Dementsprechend dürfen Juden ab 1.4.1940 die Krankenpflege nur mehr an Juden oder in jüdischen Anstalten berufsmäßig ausüben. Krankenpflegeschulen erhalten die staatliche Anerkennung nicht, wenn der Leiter wegen seiner Abstammung oder der seiner Ehefrau nicht Beamter werden kann.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Verweis auf diese Norm in: