Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung zur Wiederherstellung des Straßenbildes bei jüdischen Gewerbebetrieben


Datum:12.11.1938
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1938, S. 1581
Gesetz im Original

Juden werden verpflichtet, alle Schäden, die infolge des NovemberpogromsAls Novemberpogrom oder Reichskristallnacht werden die nationalsozialistischen Ausschreitungen gegen die jüdische Bevölkerung in der Nacht vom 9. auf den 10.11.1938 bezeichnet. an jüdischen Wohnungen und Gewerbebetrieben entstanden sind, auf eigene Kosten zu beseitigen. Versicherungsansprüche von Juden deutscher Staatsangehörigkeit aus diesen Schäden werden zugunsten des Reichs beschlagnahmt.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: