Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Sechste Verordnung zum Reichsbürgergesetz


Datum:31.10.1938
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1938, S. 1545f
Gesetz im Original

Juden werden vom Beruf des Patentanwalts ausgeschlossen. Jüdische Patentanwälte werden mit Wirkung v. 30.11.1938 gelöscht. Die Vertretung in Patentangelegenheiten ist auch den jüdischen Konsulenten verboten.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Verweis auf diese Norm in: