Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Gesetz über die Zulassung zur Patentanwaltschaft


Datum:04.09.1938
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1938, S. 1150f
Gesetz im Original

Die Änderung des Patentanwaltsgesetzes weitet den Kreis der von der Patentanwaltschaft ausgeschlossenen Personen aus. Ist bisher nur die Abstammung des Bewerbers maßgeblich gewesen, so ist nun auch die Abstammung des Ehepartners ausschlaggebend. Das Gesetz gilt nicht für Österreich.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: