Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung über Wochenpflegerinnen


Datum:07.02.1943
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1943, S. 87
Gesetz im Original

Nach der Verordnung werden als Wochenpflegerinnen Personen anerkannt, die "deutschen oder artverwandten Blutes" sind. Wenn sie verheiratet sind, muss der Ehemann ebenfalls diese Voraussetzungen erfüllen.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: