Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Neuordnung des österreichischen Berufsbeamtentums


Datum:15.06.1938
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1938, S. 643
Gesetz im Original

Mit der Verordnung werden die Ausnahmebestimmungen der BerufsbeamtenverordnungDie Berufsbeamtenverordnung (BBV) (vgl. RGBl I 1938, S. 607ff) war ein zentrales Instrument zur völkischen Neuordnung des öffentlichen Diensts. § 3 betraf die Entfernung von Juden, jüdischen Mischlingen und jüdisch versippten Beamten aus dem öffentlichen Dienst. § 4 verfügte die Pensionierung oder Entlassung von politisch unzuverlässigen Beamten. dahingehend verschärft, dass nur mehr Beamte im Dienst belassen werden können, die mit einer Jüdin bzw. einem Juden oder mit einem Mischling ersten Grades verheiratet sind. Die Ausnahmen gelten nun nicht mehr für Beamte, Beamtenanwärter und Aspiranten, die selbst jüdische Mischlinge sind.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: