Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Zweite Verordnung über Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Notare im Lande Österreich


Datum:11.06.1938
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1938, S. 622
Gesetz im Original

Mit der Verordnung werden die Kompetenzen für die Ausschaltung von Juden aus den freien Rechtsberufen von den Kammern auf die Justizverwaltung übertragen. Die Verordnung regelt die Neueintragung in die Liste der Notariatskandidaten und die Eidesleistung der Notare und Kandidaten auf den "Führer und Reichskanzler".

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: