Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Erste Verordnung zur Einführung steuerrechtlicher Vorschriften im Lande Österreich


Datum:14.04.1938
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1938, S. 389ff
Gesetz im Original

§ 13 der Verordnung führt die ReichsfluchtsteuerDie Reichsfluchtsteuer wurde 1931 von der Weimarer Republik als Steuer gegen Kapitalflucht ins Ausland eingeführt (vgl. RGBl I 1931, S. 699ff). Zunächst wurde von Auswanderern, die über ein Vermögen von mehr als RM 200.000 bzw. über ein Jahreseinkommen von mehr als RM 20.000 verfügten, ein Viertel des Vermögens eingefordert. Nach mehreren Verordnungen durften schließlich ab September 1934 im Fall einer Emigration nur noch RM 10 ohne Genehmigung mitgeführt werden. in Österreich ein.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Verweis auf diese Norm in: