Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Sechste Verordnung zur Durchführung über den Einsatz des jüdischen Vermögens


Datum:22.08.1942
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1942, S. 537
Gesetz im Original

Die Verordnung legt fest, dass Grundstücksgeschäfte nach der Verordnung über den Einsatz des jüdischen VermögensDie Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens war eine zentrale NS-Bestimmung ((vgl. RGBl I 1938, S. 1709ff), (vgl. GBlÖ Nr. 633/1938)) zur Enteignung von als jüdisch definierten Unternehmen. künftig die "unteren Siedlungsbehörden" zu genehmigen haben.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: