Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Gesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich


Datum:13.03.1938
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1938, S. 237f
Gesetz im Original

Das Gesetz bildet die rechtliche Grundlage für den AnschlussAls Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich, oder kurz "Anschluss", werden der Einmarsch deutscher Wehrmachts-, SS- und Polizeieinheiten in Österreich am 12.3.1938 sowie die darauffolgende De-facto-Annexion durch das nationalsozialistische Deutsche Reich bezeichnet. Der "Anschluss" wurde offiziell durch das Wiedervereinigungsgesetz vollzogen. Österreichs an das Deutsche Reich. Es legt u.a. in Artikel II fest, dass das "derzeit in Österreich geltende Recht [...] bis auf weiteres in Kraft" bleibt. "Die Einführung des Reichsrechts in Österreich erfolgt durch den Führer und Reichskanzler oder den von ihm hierzu ermächtigten Reichsminister." Artikel III legt fest, dass der Reichsinnenminister ermächtigt wird, die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen.

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