Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Gesetz über die Gewährung von Entschädigungen bei der Einziehung oder dem Übergang von Vermögen


Datum:09.12.1937
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1937, S. 1333
Gesetz im Original

Das Gesetz gewährt unter bestimmten Umständen Entschädigungen für jene Betroffenen, die durch die Einziehung von kommunistischem (vgl. RGBl I 1933, S. 293) oder volks- und staatsfeindlichem Vermögen (vgl. RGBl I 1933, S. 479) unverschuldet einen Schaden erlitten haben.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Verweis auf diese Norm in: