Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung über die Einsatzbedingungen der Ostarbeiter


Datum:30.06.1942
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1942, S. 419ff
Gesetz im Original

Die Verordnung definiert den Begriff des Ostarbeiters und regelt die Bedingungen der Beschäftigung derselben. Ostarbeiter sind demnach "diejenigen Arbeitskräfte nichtdeutscher Volkszugehörigkeit, die im Reichskommissariat Ukraine, im Generalkommissariat Weißruthenien oder in Gebieten, die östlich an diese Gebiete und an die früheren Freistaaten Lettland und Estland angrenzen, erfaßt und nach der Besetzung durch die deutsche Wehrmacht in das Deutsche Reich [...] gebracht und hier eingesetzt werden". Die Verordnung hält fest, dass Ostarbeiter "in einem Beschäftigungsverhältnis eigener Art" stehen, arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Vorschriften finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich bestimmt wird.