Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit


Datum:10.07.1935
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1935, S. 1015
Gesetz im Original

Das Gesetz befristet die Möglichkeit, Einbürgerungen zu widerrufen, bis zum 31.12.1935.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: