Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung zur Durchführung des Vierjahresplanes


Datum:18.10.1936
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1936, S. 887
Gesetz im Original

Die Verordnung legt fest, dass zur Verwirklichung des auf dem Nürnberger Parteitag von 1936 verkündeten Vierjahresplanes "eine einheitliche Lenkung aller Kräfte des Deutschen Volkes" und "die straffe Zusammenfassung aller einschlägigen Zuständigkeiten in Partei und Staat" angestrebt werden. Die Zuständigkeit für die Durchführung des Vierjahresplanes wird dem Ministerpräsidenten Hermann Göring übertragen.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Verweis auf diese Norm in: