Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Dritte Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Erhebung einer Sozialausgleichsabgabe


Datum:26.03.1942
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1942, S. 149
Gesetz im Original

Die Verordnung unterwirft nun auch Zigeuner der Abgabe. Zigeuner im Sinne der Verordnung sind: "Vollzigeuner (stammechte Zigeuner)" sowie "Mischlinge mit vorwiegendem oder gleichem zigeunerischen Blutsanteil, wenn sie vom Reichskriminalpolizeiamt als solche festgestellt worden sind".

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: