Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Zweite Verordnung zur Durchführung des Hebammengesetzes


Datum:13.09.1939
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1939, S. 1764
Gesetz im Original

Die Verordnung regelt verschiedene Details v.a. bezüglich der Niederlassungsbewilligung nach dem Hebammengesetz. Die Bestimmung gilt zunächst nicht im Gebiet Österreichs, sie wird dort erst später (vgl. RGBl I 1939, S. 2441) eingeführt.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Verweis auf diese Norm in: