Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Patentanwaltsgesetz


Datum:28.09.1933
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1933, S. 669
Gesetz im Original

§ 3 des Gesetzes legt fest, dass die Zulassung zur Patentanwaltschaft jenen Personen versagt werden kann, "die im Sinne der für Reichsbeamte geltenden entsprechenden Bestimmungen nicht arischer Abstammung sind".

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: