Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über eine Steuer der Personen, die nicht zur Erfüllung der zweijährigen aktiven Dienstpflicht einberufen werden (Wehrsteuer) - Zweite WehrStDVO -


Datum:16.12.1938
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1937, S. 1388
Gesetz im Original

Die Verordnung regelt u.a. die Berechnung der Höhe der Wehrsteuer.

Verweis auf diese Norm in: