Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Siebente Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses


Datum:14.11.1944
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1944, S. 330
Gesetz im Original

Die Verordnung hebt die Erbgesundsheitsobergerichte – die 2. Instanz nach den Erbgesundheitsgerichten – auf.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: