Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Landbeschaffung für Zwecke der Wehrmacht


Datum:12.04.1938
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1938, S. 387
Gesetz im Original

Das Gesetz befristet die Gültigkeit des Gesetzes über die Landbeschaffung mit 1.4.1940.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Verweis auf diese Norm in: