Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Zweite Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes über die Vermittlung der Annahme an Kindes Statt


Datum:07.03.1941
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1941, S. 125
Gesetz im Original

§ 1: "Das Gesetz über die Vermittlung der Annahme an Kindes Statt gilt nicht für die Vermittlung der Kindesannahme durch Juden, wenn der Annehmende und das Kind Juden sind oder als Juden gelten."