Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV 1941)


Datum:07.12.1941
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1941, S. 751ff
Gesetz im Original

§ 22 normiert die Umstände, unter denen ein Einkommensteuerpflichtiger Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen kann. Absatz 5 des Paragrafen hält aber fest: "Eine Steuerermäßigung wegen einer außergewöhnlichen Belastung für Personen, die Juden sind, wird nicht gewährt."