Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Zweite Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Nachprüfung von Entjudungsgeschäften


Datum:11.11.1941
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1941, S. 718
Gesetz im Original

Die Verordnung regelt die Zuständigkeit bei der Festlegung einer Ausgleichszahlung bei der ArisierungArisierung ist jede Art des Entzugs von Vermögen von Personen, die im Sinne der Nürnberger (Rasse-)Gesetze als Juden galten. Arisierungen verliefen sowohl in (auch den NS-Gesetzen zuwider laufender) "wilder" als auch in (den NS-Gesetzen entsprechender) pseudo-legaler Form. von Einzelhandelsgeschäften in Berlin.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: