Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Gesetz über den Neuaufbau des Reiches


Datum:30.01.1934
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1934, S. 75
Gesetz im Original

Das Gesetz löst mit Artikel 1 die Volksvertretungen der Länder auf, Artikel 4 ermächtigt die Reichsregierung, neues Verfassungsrecht zu setzen.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Verweis auf diese Norm in: