Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Gesetz vom 31. Juli 1945 über die Wiederherstellung der österreichischen Rechtsanwaltschaft (Rechtsanwaltsordnung 1945 - RAO. 1945)


Datum:08.08.1945
Referenz:StGBlStaatsgesetzblatt für das Land Österreich, Sammlung österreichischer Bundesgesetze von Mai bis Dezember 1945; danach BGBl Nr. 103/1945
Gesetz im Original

Mit dem Gesetz wird die bis zum 12.3.1938 geltende Rechtsanwaltsordnung wiederhergestellt. In die neu anzulegende Liste der in Österreich zugelassenen Rechtsanwälte dürfe jene Personen nicht eingetragen werden, die als belastet im Sinne des VerbotsgesetzesDas Verbotsgesetz (VG) (vgl. StGBl Nr. 13/1945) sprach u.a. das Verbot der NSDAP aus und stellte jedes Eintreten für die Ziele der NSDAP unter Strafe. (vgl. StGBl Nr. 13/1945) gelten.