Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung über die Beschäftigung von Juden


Datum:03.10.1941
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1941, S. 675
Gesetz im Original

Die Verordnung stellt Juden, "die in Arbeit eingesetzt sind", in ein "Beschäftigungsverhältnis eigener Art". Der Reichsarbeitsminister wird ermächtigt, das Beschäftigungsverhältnis der Juden im Einvernehmen mit dem Leiter der Parteikanzlei und dem Reichsminister des Innern zu regeln.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Verweis auf diese Norm in: