Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung über die Anmeldung ausländischen Vermögens und deutschen Auslandsvermögens


Datum:15.07.1941
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1941, S. 439f
Gesetz im Original

Mit der Verordnung wird der Reichsminister der Finanzen ermächtigt, Bestimmungen über die Anmeldung des gesamten ausländischen Vermögens im Reichsgebiet sowie in den annektierten und besetzten Gebieten (GeneralgouvernementDas Generalgouvernement ist jener Teil Polens, der von Deutschland während des Zweiten Weltkriegs besetzt, aber nicht in das Reichsgebiet eingegliedert wurde. Es bestand von 1939 bis 1945., Elsass, Lothringen, Luxemburg, "befreite" Gebiete der Untersteiermark, Kärntens und Krains sowie alle von deutschen Truppen besetzten Gebiete) zu veranlassen.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: