Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Neuordnung des österreichischen Berufsbeamtentums


Datum:30.12.1940
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1940, S. 1673
Gesetz im Original

Die Frist zur Entfernung jüdischer bzw. jüdisch verheirateter Beamter wird bis zum 31.12.1941 verlängert.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: