Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung zur Durchführung der Dritten Anordnung auf Grund der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden


Datum:23.12.1940
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1941, S. 2
Gesetz im Original

Die Verordnung verpflichtet auch Juden, die früher tschechoslowakischer Staatsangehörigkeit gewesen sind, Edelmetalle, Edelsteine und Perlen abzuliefern.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: