Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Achte Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes über die Gewährung von Entschädigungen bei der Einziehung oder dem Übergang von Vermögen


Datum:08.10.1940
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1940, S. 1340
Gesetz im Original

Dingliche Rechte, die als kommunistisches Vermögen (vgl. RGBl I 1933, S. 293), staatsfeindliches Vermögen (vgl. RGBl I 1933, S. 479) oder Vermögen von Ostjuden (vgl. RGBl I 1933, S. 480) für erloschen erklärt worden sind, sind nach der Verordnung neu einzutragen.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: