Vermögensrückstellung
In dieser Gruppe sind jene Gesetze versammelt, auf deren Basis die
RestitutionDer aus dem Englischen kommende Begriff "Restitution" für Rückstellung bürgerte sich seit den 1990er-Jahren auch im deutschen Sprachraum ein. von während der NS-Zeit (teilweise aber auch bereits während des
StändestaatsDie Begriffe Ständestaat bzw. Austrofaschismus bezeichnen die autoritäre Regierungsform in Österreich vom 1.5.1934 bis zum "Anschluss" im März 1938. Die Idee einer ständischen Ordnung der Gesellschaft reicht bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts zurück und wurde schon von Papst Pius XI. in seiner Enzyklika Quadragesimo Anno vertreten. Sie hat eine starke antiliberale Stoßrichtung und ist als Protest gegen den dem Kapitalismus inhärenten sozialen Abstieg traditioneller Berufsgruppen wie Bauern oder Handwerker entstanden. insbesondere kommunistischen und sozialdemokratischen Organisationen) entzogenen Vermögenswerten in der Zweiten Republik zunächst vorbereitet und schließlich auch durchgeführt wurde. Erfasst sind hier daher vor allem jene Normen, die eine tatsächliche Restitution/Rückgabe entzogener Gegenstände oder Werte vorsahen. Bestimmungen, die Vermögensverluste nur entschädigten, sind in einer eigenen Gruppe zusammengefasst. Gesetze, die sich ausschließlich mit der
RückstellungAls Rückstellung ist im strengen Wortsinn der österreichischen Gesetze die Zurückgabe von zwischen 1938 und 1945 entzogenen Vermögenswerten zu verstehen. (Rückstellungsgesetze) von Kunst- und Kulturgütern beschäftigen, sind ebenfalls in einer eigenen Gruppe zusammengefasst.
StGBl Nr. 10/1945 | Gesetz über die Erfassung arisierter und anderer im Zusammenhange mit der nationalsozialistischen Machtübernahme entzogenen Vermögenschaften vom 10. Mai 1945 |
StGBl Nr. 102/1945 | Verfassungsgesetz vom 31. Juli 1945 über vereinsrechtliche Maßnahmen (Vereins-Reorganisationsgesetz) |
BGBl Nr. 56/1946 | Bundesgesetz vom 1. Februar 1946 über die Errichtung eines Bundesministeriums für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung |
BGBl Nr. 106/1946 | Bundesgesetz vom 15. Mai 1946 über die Nichtigerklärung von Rechtsgeschäften und sonstigen Rechtshandlungen, die während der deutschen Besetzung Österreichs erfolgt sind |
BGBl Nr. 156/1946 | Bundesgesetz vom 26. Juli 1946 über die Rückstellung entzogener Vermögen, die sich in Verwaltung des Bundes oder der Bundesländer befinden (Erstes Rückstellungsgesetz) |
BGBl Nr. 157/1946 | Bundesgesetz vom 26. Juli 1946 über die Bestellung von öffentlichen Verwaltern und öffentlichen Aufsichtspersonen (Verwaltergesetz) |
BGBl Nr. 53/1947 | Bundesgesetz vom 6. Februar 1947 über die Rückstellung entzogener Vermögen, die sich im Eigentum der Republik Österreich befinden (Zweites Rückstellungsgesetz) |
BGBl Nr. 54/1947 | Bundesgesetz vom 6. Februar 1947 über die Nichtigkeit von Vermögensentziehungen (Drittes Rückstellungsgesetz) |
BGBl Nr. 55/1947 | Bundesgesetz vom 6. Februar 1947 über die Rückgabe des Vermögens aufgelöster oder verbotener demokratischer Organisationen (Rückgabegesetz) |
BGBl Nr. 143/1947 | Bundesgesetz vom 21. Mai 1947, betreffend die unter nationalsozialistischem Zwang geänderten oder gelöschten Firmennamen (Viertes Rückstellungsgesetz) |
BGBl Nr. 256/1947 | Bundesgesetz vom 19. November 1947, über die Geltendmachung der Rückstellungsansprüche der aufgelösten österreichischen Verbrauchergenossenschaften |
BGBl Nr. 57/1949 | Bundesgesetz vom 9. Februar 1949 über die Wiederherstellung von slowenischen Genossenschaften in Kärnten |
BGBl Nr. 164/1949 | Bundesgesetz vom 22. Juni 1949 über die Rückstellung entzogenen Vermögens juristischer Personen des Wirtschaftslebens, die ihre Rechtspersönlichkeit unter nationalsozialistischem Zwang verloren haben (Fünftes Rückstellungsgesetz) |
BGBl Nr. 165/1949 | Bundesgesetz vom 22. Juni 1949 über die Rückgabeansprüche aufgelöster oder verbotener demokratischer Organisationen als Bestandnehmer (Zweites Rückgabegesetz) |
BGBl Nr. 199/1949 | Bundesgesetz vom 30. Juni 1949 über die Rückstellung gewerblicher Schutzrechte (Sechstes Rückstellungsgesetz) |
BGBl Nr. 176/1951 | Bundesgesetz vom 11. Juli 1951 über die Übertragung der Ansprüche auf Rückstellung von Vermögen einiger juristischer Personen, die ihre Rechtspersönlichkeit während der deutschen Besetzung Österreichs verloren und später nicht wiedererlangt haben (2. Rückstellungsanspruchsgesetz) |
BGBl Nr. 100/1953 | Kundmachung der Bundesregierung vom 27. Mai 1953 über die Wiederverlautbarung des Bundesgesetzes über die Bestellung von öffentlichen Verwaltern und öffentlichen Aufsichtspersonen (Verwaltergesetz) |
BGBl Nr. 23/1954 | Bundesgesetz vom 16. Dezember 1953 über die Übertragung der Ansprüche auf Rückstellung von Vermögen weiterer juristischer Personen, die ihre Rechtspersönlichkeit während der deutschen Besetzung Österreichs verloren und später nicht wiedererlangt haben, und über die Abänderung und Ergänzung des 2. Rückstellungsanspruchsgesetzes (3. Rückstellungsanspruchsgesetz) |
BGBl Nr. 197/1954 | Bundesgesetz vom 6. Juli 1954, betreffend Maßnahmen auf dem Gebiete des Stiftungs- und Fondswesens (Stiftungs- und Fondsreorganisationsgesetz) |
BGBl Nr. 185/1955 | Bundesgesetz vom 8. September 1955 über den Wiederaufbau der Vertragsversicherung (Versicherungswiederaufbaugesetz-VWG.) |
BGBl Nr. 165/1956 | Bundesgesetz vom 25. Juli 1956, betreffend die Durchführung einzelner Bestimmungen des IV. Teiles des Staatsvertrages (1. Staatsvertragsdurchführungsgesetz) |
BGBl Nr. 73/1957 | Bundesgesetz vom 13. März 1957 über die Schaffung vom Auffangorganisationen gemäß Artikel 26 § 2 des Staatsvertrages, BGBl. Nr. 152/1955 (Auffangorganisationengesetz) |
BGBl Nr. 176/1957 | Bundesgesetz vom 10. Juli 1957, womit weitere Bestimmungen zur Durchführung des IV. Teiles des Staatsvertrages vom 15. Mai 1955, BGBl. Nr. 152, erlassen werden (3. Staatsvertragsdurchführungsgesetz) |
BGBl Nr. 215/1957 | Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika, betreffend bestimmte auf Dollar lautende österreichische Obligationen |
BGBl Nr. 119/1958 | Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung vermögensrechtlicher Beziehungen |
BGBl Nr. 133/1961 | Bundesgesetz vom 17. Mai 1961 über die Erhebung von Ansprüchen der Auffangorganisationen auf Rückstellung von Vermögen nach den Rückstellungsgesetzen (4. Rückstellungsanspruchsgesetz) |
BGBl I Nr. 12/2001 | Bundesgesetz über die Einrichtung eines Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus und über Restitutionsmaßnahmen (Entschädigungsfondsgesetz) sowie zur Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes und des Opferfürsorgegesetzes |