Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Grundbuch

Das GrundbuchIm Grundbuch – einem öffentlichen und von den Bezirksgerichten geführten – Verzeichnis sind alle Liegenschaften mit ihren wechselnden Eigentümern und Belastungen erfasst. ist ein öffentliches und frei zugängliches Verzeichnis, das der Verwaltung des gesamten Grund und Bodens dient. Die Grundbuchführung liegt bei den BezirksgerichtenBezirksgerichte (BG) bilden die unterste Ebene der österreichischen Gerichtsbarkeit. Die 1850 geschaffenen Bezirksgerichte sind u.a. zuständig für die Führung des Grundbuchs. In der NS-Zeit wurden sie Amtsgerichte genannt. Allgemein zur Gerichtsorganisation in Österreich siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsorganisation_in_Österreich., die für jede KatastralgemeindeKatastralgemeinden (KG) sind die kleinsten – bereits im Grenzkataster und im Franziszeischen Kataster von 1817 benannten – Verwaltungseinheiten Österreichs. Ihr Gebiet muss sich nicht mit dem der politischen Gemeinden decken. Von besonderer Bedeutung sind sie im Grundbuch. Sämtlicher Grund und Boden des gesamten Staatsgebiets ist einer der rund 7.850 KGs zugeordnet, sämtliche KGs innerhalb eines Gerichtsbezirks werden in einem Bezirksgericht verwaltet. Die Kompetenz für Änderungen im KG-System (Grenzänderungen, Auflassungen, Neuschaffungen von KGs) liegen beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (siehe z.B. zu den Wiener Katastralgemeinden: http://de.wikipedia.org/wiki/Wiener_Katastralgemeinden). ein eigenes GrundbuchIm Grundbuch – einem öffentlichen und von den Bezirksgerichten geführten – Verzeichnis sind alle Liegenschaften mit ihren wechselnden Eigentümern und Belastungen erfasst. (das sogenannte Hauptbuch) führen, in dem – nach EZEinlagezahl geordnet – alle LiegenschaftenEine Liegenschaft kann aus mehreren Grundstücken bestehen, sie kann bebaut oder unbebaut sein, sie ist im Grundbuch unter einer Einlagezahl verzeichnet. der entsprechenden KGKatastralgemeinde mit ihrer Widmung (landwirtschaftliche Nutzung, Bauland etc.), ihren Eigentümern und ihren Belastungen verzeichnet sind.

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In der Baumansicht können Sie alle österreichischen KatastralgemeindenKatastralgemeinden (KG) sind die kleinsten – bereits im Grenzkataster und im Franziszeischen Kataster von 1817 benannten – Verwaltungseinheiten Österreichs. Ihr Gebiet muss sich nicht mit dem der politischen Gemeinden decken. Von besonderer Bedeutung sind sie im Grundbuch. Sämtlicher Grund und Boden des gesamten Staatsgebiets ist einer der rund 7.850 KGs zugeordnet, sämtliche KGs innerhalb eines Gerichtsbezirks werden in einem Bezirksgericht verwaltet. Die Kompetenz für Änderungen im KG-System (Grenzänderungen, Auflassungen, Neuschaffungen von KGs) liegen beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (siehe z.B. zu den Wiener Katastralgemeinden: http://de.wikipedia.org/wiki/Wiener_Katastralgemeinden). direkt auswählen. In der Detailansicht zu jeder KGKatastralgemeinde finden Sie die für die Recherche einer einzelnen LiegenschaftEine Liegenschaft kann aus mehreren Grundstücken bestehen, sie kann bebaut oder unbebaut sein, sie ist im Grundbuch unter einer Einlagezahl verzeichnet. notwendigen Informationen: Hier wird – für die Zeit ab den 1930er-Jahren – angegeben, wo sich das zugehörige historische GrundbuchIm Grundbuch – einem öffentlichen und von den Bezirksgerichten geführten – Verzeichnis sind alle Liegenschaften mit ihren wechselnden Eigentümern und Belastungen erfasst. und die historische Urkundensammlung befinden.