Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Regierungsvorlage


Zu Gesetz: BGBl Nr. 52/1946
Materialtyp:Regierungsvorlage
Nachweis:GP V, Beilagen-Nr. 9
Dokument im Original

Der Entwurf zur 2. Novellierung des Staatsbürgerschaftsüberleitungsgesetzes hält fest, dass der derzeitige Rechtszustand nicht befriedigend sei und mit der vorliegenden Novellierung verschiedenen Einwänden begegnet werden soll. Zum einen soll bei Personen, die nach dem 13.3.1938 ihren Wohnsitz aufgegeben haben, da sie Verfolgungen durch das NS-Regime zu befürchten hatten oder erlitten haben, der Wohnsitz nicht als aufgegeben oder unterbrochen gelten. Zum anderen werden einige die Situation von Frauen betreffende Regelungen getroffen: Eine Neuformulierung macht die Möglichkeit explizit, dass auch verheiratete Frauen selbstständig Staatsbürgerschaftserklärungen abgeben können. Darüber hinaus sollen Frauen, die wegen einer zwischen 13.3.1938 und 27.4.1945 geschlossenen Ehe die österreichische Bundesbürgerschaft verloren haben, die Staatsbürgerschaft durch Erklärung wieder erwerben können, sofern sie nicht im Sinne des Verbotsgesetzes belastet sind. Dies gilt auch für die aus solchen Ehen stammenden Kinder.