Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 63/1946 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 29 |
Die Notwendigkeit des Gesetzes wird mit dem akuten Arbeitskräftemangel begründet. Es gibt junge Arbeitskräfte „in gewisser Zahl, die allerdings weit hinter der in der Öffentlichkeit mehrfach erörterten zurückbleibt […], die es ablehnen ihre Arbeitskraft für den Wiederaufbau zur Verfügung zu stellen, sondern es vorziehen, eigennützigen Interessen nachzugehen“ (S. 5). Die Dienstpflichtverordnung des Deutschen Reiches sei zwar noch in Kraft, werde aber wegen der „Erinnerung an die Gewaltmethoden des nationalsozialistischen Arbeitseinsatzes“ (S. 5) abgelehnt. Das vorgeschlagene Gesetz soll eine neue gesetzliche Grundlage schaffen, damit für Arbeiten des Wiederaufbaus und der Ernährungssicherung auf ehemalige Nationalsozialisten sowie jüngere (bis zum 30. Lebensjahr) arbeitslose Menschen beiderlei Geschlechts als Arbeitskräfte zugegriffen werden kann. Gerade für jüngere Menschen sei die Eingliederung in den Arbeitsprozess generell wichtig. Das Gesetz ist eine „Notstandsmaßnahme“ (S. 6) und daher befristet.