Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 16/1958 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP VIII, Beilagen-Nr. 374 |
Das Gesetz bezweckt die Regelung der Besteuerung der im Zuge des österreichisch-deutschen Vermögensvertrages (oder anderer zwischenstaatlicher Abmachungen) übertragenen Vermögenswerte, die sich als notwendig herausgestellt hat. Es geht um Einkommens-, Vermögens- und Umsatzsteuer.