Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 177/1946 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 135 |
In dieser Regierungsvorlage, in der die Verbotsgesetznovelle vom 15.8.1945 abgeändert wird, wird die Frist, bis zu der öffentliche Bedienstete, "die keine Gewähr dafür bieten, jederzeit rückhaltlos für die unabhängige Republik einzutreten", aus dem Dienst zu entlassen sind, von 30.6.1946 auf 30.6.1947 verlängert. Ziel ist die Schaffung einer Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten des Nationalsozialistengesetzes, in dem diese Regelung aufgelassen werden soll.