Bericht des Ausschusses für Vermögenssicherung
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 53/1947 |
---|---|
Zugehöriges Protokoll: | GP V, SNr. 44 |
Materialtyp: | Ausschussbericht |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 305 |
Die Regierungsvorlage ist dem Nationalrat schon vor Monaten zugekommen, die Behandlung im Ausschuss ist aber – weil zivilrechtliche Fragen noch geklärt werden mussten – vertagt worden und erst jetzt erfolgt, als dem Nationalrat auch die Regierungsvorlage für das 3. Rückstellungsgesetz zugekommen ist. Hinsichtlich des 2. Rückstellungsgesetzes ist vom Ausschuss die Entscheidungskompetenz den Finanzlandesdirektionen zugesprochen worden. Ein ursprünglich vorgesehener Paragraf, in dem es um die nach der Entziehung erworbenen dinglichen Rechte Dritter gegangen ist, konnte aus dem Gesetzesentwurf entfernt werden, weil in dieser Sache nun eine subsidiär anwendbare Regelung im 3. Rückstellungsgesetz vorliegt.