Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl Nr. 79/1946
Zu Ausschussbericht:Bericht des Justizausschusses
Nachweis:GP V, SNr. 10
Datum:06.03.1946
Protokoll im Original

S. 116ff. Berichterstatter Karl Mark (SPÖ) hebt in der Zusammenfassung des Ausschussberichts besonders die Straftatbestände hervor, die der Bevölkerung in der unmittelbaren Nachkriegszeit das Überleben gesichert haben und deshalb amnestiert werden müssen. Die Amnestie habe neben anderen Faktoren auch den Zweck, die stark beanspruchten Gerichte zu entlasten und so den Weg „für die Verfolgung und Bestrafung der wirklich Schuldigen freizumachen“ (S. 117). Der Gesetzesentwurf wird mit den beantragten Änderungen in zweiter und dritter Lesung angenommen.