Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl Nr. 74/1968
Zu Ausschussbericht:Bericht des Justizausschusses
Nachweis:GP XI, SNr. 93
Datum:07.02.1968
Protokoll im Original

S. 7344ff. Der vorliegende Gesetzesentwurf wird gemeinsam mit der Vorlage zur Änderung von Bestimmungen des Bundes-Verfassungsgesetzes über Ausnahmegerichte und über die Todesstrafe debattiert. Berichterstatter Leopold Gratz (SPÖ) fasst zusammen, dass mit dem Gesetzesentwurf alle Paragrafen des Strafgesetzes, „die die Todesstrafe androhen oder auf sie Bezug nehmen“, abgeändert werden und die Todesstrafe damit „endgültig aus der österreichischen Rechtsordnung verschwunden ist“ (S. 7345). Darüber hinaus hebt er hervor, dass auch im Verbotsgesetz 1947 die Todesstrafe durch lebenslange Kerkerstrafe ersetzt ist. Abg. Christian Broda (SPÖ) betont, seine Partei habe eine Vorreiterrolle bei der Initiierung der vorliegenden Gesetzesentwürfe gespielt. Abg. Otto Kranzlmayr (ÖVP) setzt die Abschaffung der Todesstrafe in Zusammenhang mit der europäischen Menschenrechtskonvention. Die Abg. Emil van Tongel (FPÖ) und Gustav Zeillinger (FPÖ) schließen sich für ihre Partei beiden Anträgen an. Zeillinger fordert allerdings die getrennte Abstimmung einer Passage, in der die Verjährung für bis 1950 mit der Todesstrafe zu bestrafende Delikte ausgeschlossen wird, da die FPÖ diese nicht mittragen werde. Justizminister Hans Klecatsky (parteilos) erläutert, dass die Umsetzung legistisch nicht so einfach gewesen ist, wie es die Initiativanträge erscheinen ließen. Weiterer Redner ist Abg. Viktor Kleiner (SPÖ). Der Gesetzesentwurf wird inklusive der von Zeillinger extra zur Abstimmung gewünschten Passage angenommen.