Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl Nr. 53/1947
Zu Ausschussbericht:Bericht des Ausschusses für Vermögenssicherung
Nachweis:GP V, SNr. 44
Datum:06.02.1947
Protokoll im Original

S. 1216ff. Der Berichterstatter betont nochmals den engen Zusammenhang des 2. mit dem 3. Rückstellungsgesetz und verweist auf seine Ausführungen zum Entstehen beider Gesetze bei der Berichterstattung über das 3. Rückstellungsgesetz. Abg. Franz Honner (KPÖ), der einzige Redner, verweist darauf, dass das wenige Tage nach der Bildung der provisorischen Staatsregierung im Jahr 1945 erlassene Gesetz zur Erfassung arisierter und anderer entzogener Vermögen wegen Kompetenzstreitigkeiten mehr als ein Jahr lang nur auf dem Papier bestanden hat und dass in dieser Zeit sehr viel (mobiles) Vermögen – also Warenvorräte, Maschinen, Werkzeuge und Einrichtungen – verschleppt, verschoben und dem staatlichen Zugriff entzogen worden ist. Es gebe so viele, deren Existenz durch den Faschismus vernichtet worden ist, und das einzige, was bisher geschehen ist, sei im Juli 1945 die Erlassung des OFG gewesen. Dieses funktioniere aber unzulänglich. Und es sei bezeichnend, dass es bei den beiden Rückstellungsgesetzen, die nun im Nationalrat beschlossen werden sollen, um Vermögen gehe: „Die Sorge gilt also in erster Linie den Vermögenden. […] Es geht nicht um den kleinen Geschäftsmann oder Gewerbetreibenden, dessen Familienmitglieder vergast wurden, sondern es geht um die Heimwehr-Fürsten und -Grafen, um die Heimwehrmänner und Heimwehr-‚Mandln‘, es geht, um es offen zu sagen, um die Fürsten Starhemberg, um den Grafen Brusselle, um den Baron Rothschild und den Mussolini-Waffenlieferanten Mandl“ (S. 1217). Honner fühlt sich bestätigt durch einen Bericht in der Arbeiter-Zeitung, in dem von der Wiedergutmachung berichtet und überrascht festgestellt wird, dass das arisierte Vermögen unter dem angemeldeten den geringeren Teil ausmacht. Die Gesetze schließen nicht jene von der Rückstellung aus, „die alles dazu getan haben, dass Österreich unter das Joch des Nazifaschismus kam“ (S. 1218). Honner beantragt, das 2. Rückstellungsgesetz dem Hauptausschuss des Nationalrates noch einmal zur Beratung zuzuweisen, der Antrag findet nicht genügend Unterstützung.