Opferfürsorge-Akten Burgenland
Der Bestand enthält die Antragsakten nach dem OpferfürsorgegesetzDas Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung) (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Akten, die bereits verstorbene Antragsteller betreffen, wurden dem BLABurgenländisches Landesarchiv übergeben (vgl. Landesregierungsarchiv VIII/1 Soziale Verwaltung).
Standort: | Amt der Burgenländischen Landesregierung |
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Provenienz: | Amt der Burgenländischen Landesregierung |
Träger: | Flachware/Original |
Zeitraum: | 1945– |
Benützungsbeschränkungen: | Datenschutz/Sperrfrist |
Details zur Benützungsbeschränkung: | Einsichtnahme für Familienangehörige bzw. nach 100-jähriger Sperrfrist |