Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung des Bundesministeriums für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung vom 9. Juli 1947 über die Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem 1. Rückstellungsgesetz


Datum:01.09.1947
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 189/1947
Gesetz im Original

Die Verordnung verlängert die Frist für die Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem Ersten RückstellungsgesetzEs gab nach 1945 in Österreich insgesamt sieben Rückstellungsgesetze (RStG). Das wichtigste war das 3. Rückstellungsgesetz (siehe auch 1. Rückstellungsgesetz, 2. Rückstellungsgesetz, 4. Rückstellungsgesetz, 5. Rückstellungsgesetz, 6. Rückstellungsgesetz, 7. Rückstellungsgesetz). bis zum 30.3.1948.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: