Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Erlaß des Führers und Reichskanzlers über Beendigung des Amtes des Reichskommissars für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich


Datum:15.03.1940
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1940, S. 539
Gesetz im Original

Der Erlaß beendet die Tätigkeit des Reichskommissars für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich per 31.3.1940. Bis zur Bestellung eines ReichsstatthalterDer Reichsstatthalter war ständiger Vertreter der Reichsregierung in einer Region, einem Reichsgau. Im ehemaligen Österreich waren die Reichsstatthalter in Personalunion Gauleiter. (Gau) (vgl. RGBl I 1939, S. 777ff) werden seine Befugnisse vom GauleiterDer Gau war territoriales Gliederungselement der NSDAP. Gauleiter, also Inhaber eines Parteiamts, waren oft auch Reichsstatthalter und damit Inhaber eines staatlichen Amts. ausgeübt, der aber ebenfalls Josef Bürckel ist, über.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: