Allgemeiner Entschädigungsfonds
Die Einrichtung des "Allgemeinen EntschädigungsfondsDer Allgemeine Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus (AEF) wurde 2001 mit dem Entschädigungsfonds-Gesetz geschaffen und – zur Lösung noch offner Fragen der Entschädigung von Opfern des Nationalsozialismus (Verluste und Schäden, Naturalrestitution) – beim Nationalfonds eingerichtet. für Opfer des Nationalsozialismus" (AEFAllgemeiner Entschädigungsfonds) durch die Republik Österreich wurde im Washingtoner AbkommenDas Washingtoner Abkommen ist die "Gemeinsame Erklärung" Österreichs, der USA, der Opferorganisationen und Klagsanwälte vom 17.1.2001, in der die Einigung über die abschließende Regelung sämtlicher noch offenen Restitutionsfragen niedergelegt wurde. vom 17.1.2001 beschlossen. Zur gesetzlichen Grundlage des AEF vgl. BGBl I Nr. 12/2001. Der Fonds wurde mit 210 Mio. USDUS-Dollar dotiert und sollte eine umfassende Lösung offener Entschädigungsfragen bringen. Die Antragsfristen sind abgelaufen (vgl. auch Nationalfonds der Republik Österreich).