Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 163/1949 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 663 |
Die geplante Novellierung soll unter anderem darauf reagieren, dass aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Sühnefolgen für ehemalige Nationalsozialisten für bestimmte Betriebe nun ein öffentlicher Verwalter nicht mehr notwendig ist. Außerdem sollen Verwalter den Dienstnehmern im Wesentlichen gleichgestellt werden, auch wenn ihrem Arbeitsverhältnis kein Dienstvertrag zugrunde liegt. Bestimmte Gesetzesadaptierungen sollen außerdem den Übelstand beseitigen, dass aus dem Kreis der geschädigten Eigentümer stammende Verwalter – teils aus währungsspekulativen Gründen, teils weil ihnen die Rolle als Verwalter mehr Sicherheit bietet – wiederholt Rückstellungsverfahren verschleppt haben.