Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Regierungsvorlage


Zu Gesetz: BGBl Nr. 221/1960
Materialtyp:Regierungsvorlage
Nachweis:GP IX, Beilagen-Nr. 259
Dokument im Original

Das Gesetz, das eine Subventionierung der seit 1877 anerkannten altkatholischen Kirche bezweckt, ist schon im BGBl 269/1955 angekündigt worden und regelt die in Artikel 26 des Staatvertrages übernommene Verpflichtung hinsichtlich kirchlicher Vermögenswerte. Das NS-Gesetz für die Erhebung der Kirchenbeiträge hat insofern einen Vermögensentzug dargestellt, als die zuvor geltende bevorzugte Einbringungsmöglichkeit ausständiger Kultusbeiträge durch politische Exekution abgeschafft worden ist. Außerdem sind die der altkatholischen Kirche bis 1938 gewährten Zuschüsse gestrichen worden. Die Aufteilung des nun vorgesehenen Unterstützungsbetrages ist innere Angelegenheit der altkatholischen Kirche.