Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bericht und Antrag des Justizausschusses


Zu Gesetz: BGBl Nr. 148/1992
Zugehöriges Protokoll:GP XVIII, SNr. 59
Materialtyp:Ausschussbericht
Nachweis:GP XVIII, Beilagen-Nr. 387
Dokument im Original

Der Ausschuss behandelt zwei Initiativanträge, jenen der Abg. Willi Fuhrmann (SPÖ), Edgar Schranz (SPÖ) und Genossen vom Mai 1991 und jenen der Abg. Michael Graff (ÖVP) und Genossen von Ende 1991. Der Ausschuss hat das Problem mit vielen, auch externen, Experten beraten, im Zuge der Beratungen ist außerdem ein weiterer Antrag der Abg. Michael Graff (ÖVP) und Elisabeth Hlavac (SPÖ) eingebracht worden, der die beiden vorangegangenen Anträge sowie das Ergebnis der Beratungen zusammenfasst und letztlich dem Nationalrat vorgelegt wird: „Um der durch die hohen Strafsätze hervorgerufenen Hemmschwelle entgegenzuwirken, sollen alle Strafsätze der bestehenden Tatbestände des Verbotsgesetzes ‚nach unten geöffnet‘ werden“ (S. 4). Als neuer Tatbestand wird die „Auschwitz-Lüge“ geschaffen. Es soll dadurch deutlich gemacht werden, dass Verharmlosungen oder Leugnungen von NS-Gewaltverbrechen in einer Gesellschaft, in der noch NS-Opfer leben, „das Zusammenleben […] beeinträchtigen“ (S. 4). Der neue Tatbestand steht im Einklang mit der Rechtsordnung vergleichbarer Staaten.