Protokoll
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 157/1946 |
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Zu Ausschussbericht: | Bericht des Ausschusses für Vermögenssicherung |
Nachweis: | GP V, SNr. 30 |
Datum: | 26.07.1946 |
S. 740f. Der Berichterstatter erklärt, dass auch ohne die Verfassungsbestimmung bezüglich des Ausschlusses von ehemaligen Nationalsozialisten, gewährleistet sei, dass solche Personen nicht als Verwalter eingesetzt werden, da der Minister für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung eine bindende Verpflichtung abgegeben habe, Nationalsozialisten nicht als Verwalter einzusetzen. Der Nationalrat nimmt den Gesetzesentwurf ohne Debatte an.