Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung über die Anwendung des Gesetzes über die Landbeschaffung für Zwecke der Wehrmacht bei der Enteignung von Grundeigentum in der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland


Datum:16.01.1940
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1940, S. 207
Gesetz im Original

Die Verordnung normiert die Enteignung von Grundeigentum in Österreich für industrielle oder gewerbliche Zwecke aus Gründen "des öffentlichen Wohles" auf Basis des Gesetzes über die Landbeschaffung für Zwecke der Wehrmacht (vgl. RGBl I 1935, S. 467f) in der Fassung von 1938 (vgl. RGBl I 1938, S. 387), soweit eine Enteignung nach den bisher geltenden Gesetzen nicht schon möglich ist.