Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 1. Februar 1946 über die Errichtung eines Bundesministeriums für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung


Datum:13.04.1946
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 56/1946
Gesetz im Original

Mit dem Gesetz wird das Bundesministerium für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung eingerichtet, das u.a. für die Erfassung, Sicherung, Verwaltung und Verwertung jener Vermögen zuständig ist, die entweder aufgrund des Gesetzes über die Erfassung arisierter und anderer im Zusammenhange mit der nationalsozialistischen Machtergreifung entzogenen Vermögenschaften (vgl. StGBl Nr. 10/1945) anmeldungspflichtig sind oder aufgrund des VerbotsgesetzesDas Verbotsgesetz (VG) (vgl. StGBl Nr. 13/1945) sprach u.a. das Verbot der NSDAP aus und stellte jedes Eintreten für die Ziele der NSDAP unter Strafe. (vgl. StGBl Nr. 13/1945), des KriegsverbrechergesetzesDie erste Fassung des Kriegsverbrechergesetzes (KVG) (vgl. StGBl Nr. 32/1945) wurde von der Provisorischen Staatsregierung beschlossen. Das Gesetz trat am 29.6.1945 in Kraft. Bereits am 18.10.1945 wurde eine Ergänzung (vgl. StGBl Nr. 199/1945) beschlossen. Für die Ahndung der im Gesetz angeführten Verbrechenstatbestände wurden die Volksgerichte eingerichtet. 1947 wurden das KVG und das Verbotsgesetz mit anderen – Nationalsozialisten betreffenden – Bestimmungen zum Nationalsozialistengesetz (vgl. BGBl Nr. 25/1947) zusammengefasst. (vgl. StGBl Nr. 32/1945) sowie des Volksgerichtsverfahrens- und Vermögensverfallsgesetzes (vgl. StGBl Nr. 177/1945) verfallen oder beschlagnahmt worden sind.

Verweis auf diese Norm in:

Parlamentarische Materialien: